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Honorar und Abrechnung

Informationen zur Kostenerstattung / Abrechnung mit der Krankenkasse

Jeder Patient erhält eine Rechnung (bzw. bei Kartenzahlung eine Quittung). Je nach Versicherungs-Status kann der Patient diese bei seiner Krankenversicherung einreichen. Die Begleichung der Rechnung hat fristgemäß zu erfolgen und ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung seitens einer Krankenkasse.

Privat Versicherte, Zusatzversicherung

Die Rechnung für Privat Versicherte, Beihilfe Berechtigte oder Patienten mit einer Zusatzversicherung ist eine so genannte Heilpraktikerrechnung, die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) vertitelt wird.

Diese Rechnung reicht der Patient bei seiner Versicherung ein, welche je nach Tarif des Versicherten den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag erstattet.

 Da das GebüH aus dem Jahr 1985 stammt, können einzelne Leistungen bzw. Beträge der heutigen Zeit angepasst sein. Obwohl meistens der Gesamt- oder ein großer Teilbetrag erstattet wird, können wir keine volle Kostenübernahme seitens der Krankenkasse garantieren.

Gesetzlich versichert

Mittlerweile erstatten auch viele gesetzliche Krankenkassen freiwillig einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn der Therapeut ausreichend qualifiziert ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie eine teilweise Kostenerstattung anbieten.

 Die meisten dieser Krankenkassen verlangen dazu ein ärztliches Privatrezept. Auf diesem Privatrezept muss das Wort „Osteopathie“ stehen. Eine Diagnose bzw. weitere Angaben sind nicht notwendig. Das Rezept sollte rechtzeitig beim Arzt beantragt werden, da ein nachträgliches Einreichen meistens nicht anerkannt wird.

Es ist nicht nötig das Rezept zu Behandlung mitzubringen. Es wird nach der Behandlung zusammen mit der Rechnung bzw. Quittung an die Krankenkasse geschickt, die einen entsprechenden Betrag übernimmt.